Logistiksicherheit
Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-DachG)
Seine Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) hat der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. am 24. Januar 2024 fristgerecht beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) eingereicht.
Der DSLV fordert darin, insbesondere eine Doppelbelastung von Unternehmen durch KRITIS-DachG und NISUmsuCG unbedingt zu verhindern und sich bei der Umsetzung noch stärker an der europäischen CER-Richtlinie zu orientieren. Besonders Art. 4 enthält noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die eine nachträgliche Regulierung von einzelnen, bedeutenden Unternehmen möglich macht.
Der DSLV unterstützt zudem die UP KRITIS Stellungnahme, die unter anderem auch die Kritik des DSLV enthält. Der UP KRITIS ist eine öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen, deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen. In ihm sind nicht nur der Verkehr, sondern alle Kritis-Sektoren organisiert. Der DSLV ist Mitglied im UP KRITIS.
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