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Stellungnahme zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern

Der DSLV hat zum BMF-Schreiben zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze in Deutschland Stellung genommen und weitere Klarstellungen und Definitionen angeregt.

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde unter anderem die obligatorische elektronische Rechnung (eRechnung) für inländische steuerbare und steuerpflichtige B2B-Umsätze ab 1. Januar 2025 eingeführt. In Anbetracht des hohen Umsetzungsaufwandes für Unternehmen und Verwaltung sind Übergangsregelungen vorgesehen, die für den Rechnungsaussteller gelten. Rechnungsempfänger müssen ab 1. Januar 2025 zum Empfang einer eRechnung bereit sein.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Mitte Juni 2024 den Entwurf eines BMF-Schreibens mit Anwendungshinweisen veröffentlicht, die der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in seiner Stellungnahme kommentiert hat. Der Entwurf enthält praxisnahe Ansätze für die Umsetzung der eRechnung in Deutschland, wie beispielsweise die Möglichkeit, e-Rechnungen per E-Mail oder über andere elektronische Schnittstellen oder Kundenportale zu empfangen, sowie die Zulässigkeit von hybriden Rechnungsformaten. Jedoch ist der Zeitrahmen für die Implementierung der eRechnung trotz Übergangsregelungen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeitlich zu ambitioniert.

Kontakt

Portraitfoto von Jutta Knell, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
DSLV

Jutta Knell

Rechtsanwältin
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht | Umsatzsteuer
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