Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (PostModG)

Seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) hat der DSLV fristgerecht abgegeben.

Darin kritisiert der Verband insbesondere den sehr weiten Anwendungsbereich des Gesetzes durch den in § 4 Nr. 2 neu eingeführten Begriff des „Anbieters“. Von dem Gesetzesrahmen erfasst würden danach auch Speditionen und Logistikdienstleister, deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht originär im Erbringen von Postdienstleistungen liegt und die nur gelegentlich, in Ergänzung zu bestehenden Logistikprodukten und/oder im Auftrag von KEP-Dienstleistern den Transport von Paketsendungen zwischen zwei Logistik-Hubs organisieren. Erfasst würde auch der gesamte Bereich der Stückgut- und Systemlogistik, dessen Produktionsprozesse vergleichbar mit denen der Paketlogistik sind. Der DSLV hält es daher für zwingend erforderlich, eine detaillierte Abgrenzung in § 4 des Gesetzentwurfs vorzunehmen, in welchem Umfang der Transport von Paketen bis 31,5 kg bereits eine Postdienstleistung im Sinne des Postgesetzes darstellt.