Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht

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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung für gute Arbeit bei der Paketzustellung (PaketzustellV)

Gute Arbeitsbedingungen sind eine Grundvoraussetzung für die Produktivität der Logistikbranche. Hierfür bedarf es rechtssicherer und eindeutiger Regeln.

Die dem Verordnungsentwurf zugrunde gelegte Annahme, dass der Zuwachs des Sendungsvolumens in jedem Falle zu einer „erheblichen Arbeitsverdichtung mit nachteiligen Folgen für die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten“ führe, unterstellt fehlende personelle und technische Produktivitätssteigerungen im Paketmarkt. Diese Annahme ist nicht zutreffend.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt bereits in allen Tätigkeitsbereichen. Der Referentenentwurf weicht als reine Branchenverordnung systemwidrig vom etablierten Arbeitsschutzrecht ab, indem Regelungen spezifisch für die Kurier-, Express- und Postdienstleistungsbranche getroffen werden. Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen erzeugen dabei zusätzliche Bürokratie, ohne zusätzlichen Nutzen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu bringen. Zudem schränkt der Gesetzesvorschlag die erforderlichen unternehmensspezifischen Spielräume, die als Reaktion auf saisonale Spitzen oder Marktänderungen erforderlich sind, zu sehr ein.

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Michael Mackes

Leiter Arbeits-, Sozial- und Tarifpolitik
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