Straßengüterverkehr

  • Berlin
Positionen

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Novellierung StVO

Zu dem vom BMDV am 25. September 2023 vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Novellierung der StVO, hat der DSLV fristgerecht Stellung genommen.

Im Wesentlichen konzentriert sich die Stellungnahme des DSLV auf drei Punkte: 

  1. Dem vorgesehenen Verbot des Abschaltens des Notbremsassistenten ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h für Fahrzeuge ab 3,5 t stimmt der DSLV vorbehaltlos zu.
  2. Die vorgeschlagene Ergänzung des § 30 StVO (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) hat der DSLV zum Anlass genommen, um auf die bestehenden Nachteile der Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen hinzuweisen und bezugnehmend auf die entsprechenden Forderungen der Verbände aus dem Jahr 2019 eine Harmonisierung der bestehenden Regelungen in Form einer Angleichung an die Ferienreiseverordnung zu fordern. 
  3. Die Einführung des Verkehrszeichens 230 „Ladezone“ in Anhang 2 der StVO begrüßt der DSLV als hilfreiche Maßnahme für den innerstädtischen Lieferverkehr, weist jedoch auf die bestehende Nutzungskonkurrenz zwischen dem Wirtschaftsverkehr und Privattransporten hin und bittet um Prüfung, inwieweit die Ladezonenregelung ausschließlich auf die professionelle Lieferlogistik begrenzt werden kann.

Kontakt

Portraitfoto von Ingo Hodea
DSLV

Ingo Hodea

Leiter Stückgut- und Systemlogistik | Straßenverkehrsrecht
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
Friedrichstraße 155-156 | Unter den Linden 24
10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 4050228-62

Telefax: +49 (0) 30 4050228-88

E-Mail: IHodea[at]dslv.spediteure.de