Speditions- und Transportrecht
Marktüberwachungs-Verordnung gilt zum 16. Juli 2021
Mit Wirkung zum 16. Juli 2021 gilt in Deutschland die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 („Marktüberwachungs-Verordnung“ – MÜ-VO). Ziel der MÜ-VO ist eine Stärkung und Vereinheitlichung von Marktüberwachungsmaßnahmen für eine Vielzahl von Produkten und Waren.
Die MÜ-VO sieht einige Verpflichtungen für „Fulfilment-Dienstleiter“ vor, die die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz sicherstellen sollen. Unter „Fulfilment-Dienstleistern“ sollen alle natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen sein, die mindestens zwei der vier folgenden Dienstleistungen anbieten: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht haben. Ausgenommen hiervon sind neben Post- und Paketzustelldiensten auch „Frachtverkehrsdienstleistungen“. Dieser unbestimmte Ausnahmetatbestand bedarf der Auslegung durch die zuständigen Landesbehörden. Der DSLV setzt sich aktiv für eine bundeseinheitliche Anwendung der Vorschrift ein.
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Björn Karaus
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