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Entlastungsanspruch im Energiesteuerrecht zugunsten mittelständischer Logistikunternehmen erweitern

Der DSLV hat mit einer gemeinsamen Erklärung zusammen mit weiteren Verbänden der Logistikbranche eine Initiative des Mineralölwirtschaftsverbandes unterstützt, die Regelungen zur Inanspruchnahme der Energiesteuererstattung bei Zahlungsausfall großzügiger auszugestalten.

Um insbesondere kleinen und mittleren gewerblichen Kunden von Mineralölunternehmen wie z. B. Speditionen, Pflegediensten usw. zu helfen, die durch die momentane Krisenlage stark getroffen werden, eine Stundung der Energiesteuer jedoch nicht beantragen können, da sie selber nicht Steuerschuldner sind, scheint eine Verlängerung der zivilrechtlichen Zahlungsziele ein geeignetes Mittel zu sein. Die Mineralölunternehmen haben diese Verlängerung in Einzelfällen bereits gewährt. Eine Verlängerung der zivilrechtlichen Zahlungsziele kann in der gegenwärtigen Lage jedoch nur dann in erforderlichem Maße erfolgen, wenn den Unternehmen die Entlastungsmöglichkeit nach § 60 EnergieStG (Entlastung bei Zahlungsausfall) im Falle einer dennoch eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden nicht verwehrt wird. Letzteres könnte mit der Argumentation erfolgen, man habe im Zeitpunkt der Verlängerung der Zahlungsfrist damit rechnen müssen, dass der Kunde zahlungsunfähig wird und damit nicht alle nach § 60 EnergieStG notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der eigenen Forderung ergriffen. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Mineralölwirtschaftsverband vergangene Woche an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewendet und um Unterstützung gebeten.

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