Auch in Brandenburg gilt nun nach Intervention des Landesverbands des Berliner und Brandenburger Verkehrsgewerbes e.V. (LBBV) eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die entsprechende Allgemeinverfügung (siehe Anlage) gilt ab dem 20. März 2021. Sie wurde im Vergleich zur Vorgängerversion erweitert auf Transporte für Waren und Güter aller Art und verlängert bis zum 30.6.2021.
Eine Übersicht über die Ausnahmegenehmigungen aller Bundesländer ist
hier einzusehen.