Nach Entscheidung der Bundesregierung vom 22. Januar 2020 werden die unten aufgeführten Staaten als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Als Kriterien wurden die deutliche Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200, der Trend der Fallzahlen und die derzeit stabile Inzidenz von über 200 herangezogen.
a) neue Hochinzidenzgebiete - EU/EWRS-Staaten
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Portugal
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
b) neue Hochinzidenzgebiete - Drittstaaten
- Ägypten
- Albanien
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Iran
- Israel
- Kolumbien
- Kosovo
- Libanon
- Mexiko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Palästinensische Gebiete
- Panama
- Serbien
- USA
- Vereinigte Arabische Emirate
- Andorra
Die Risikoeinstufung tritt am Sonntag, den 24. Januar 2021 um 0:00 Uhr in Kraft. Damit gelten für Transportmitarbeiter die Bestimmungen zum Vorweisen eines Tests bei Einreise und Aufenthalt von mehr als 72 Stunden sowie weitere Bestimmungen gemäß Corona-Einreiseverordnung. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn aus einem nicht unmittelbar an Deutschland angrenzenden Hochinzidenzgebiet Güter und Waren nach Deutschland transportiert werden und dabei ein Staat durchquert wird, der selbst kein Hochinzidenzgebiet ist (also z.B. aus Spanien über Frankreich nach Deutschland oder aus Litauen über Polen nach Deutschland). Die Veröffentlichung der Hochinzidenzgebiete erfolgt regelmäßig auf der Webseite des RKI
www.rki.de.